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   BVerfG, 07.05.1987 - 2 BvR 410/87   

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https://dejure.org/1987,5677
BVerfG, 07.05.1987 - 2 BvR 410/87 (https://dejure.org/1987,5677)
BVerfG, Entscheidung vom 07.05.1987 - 2 BvR 410/87 (https://dejure.org/1987,5677)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Mai 1987 - 2 BvR 410/87 (https://dejure.org/1987,5677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; GVG § 140a Abs. 2
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den gesetzlichen Richter im strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.04.1969 - 2 BvR 115/69

    Verfassungsbeschwerden gegen erstinstanzliche Eröffnungsbeschlüsse - Anspruch auf

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1987 - 2 BvR 410/87
    Die gesetzlichen Regelungen bedürfen deshalb der Ergänzung durch Organisationsakte, insbesondere die Regeln über die Geschäftsverteilung im Geschäftsverteilungsplan, der bei den Kollegialgerichten vor allem durch das Präsidium der Gerichte in richterlicher Unabhängigkeit jährlich für jedes folgende Jahr aufzustellen ist (BVerfGE 2, 307 >320<; 17, 294 >299<; 25, 336 >346<).

    Diesen Grundsätzen entspricht es, wenn das im Wiederaufnahmeverfahren örtlich zuständige Gericht gemäß § 140a Abs. 2 GVG durch ein in richterlicher Unabhängigkeit entscheidendes Organ der gerichtlichen Selbstverwaltung jährlich vor Beginn des Geschäftsjahres bestimmt wird (vgl. auch BVerfGE 20, 336 >344<; 25, 336 >346 f.<).

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1987 - 2 BvR 410/87
    Die gesetzlichen Regelungen bedürfen deshalb der Ergänzung durch Organisationsakte, insbesondere die Regeln über die Geschäftsverteilung im Geschäftsverteilungsplan, der bei den Kollegialgerichten vor allem durch das Präsidium der Gerichte in richterlicher Unabhängigkeit jährlich für jedes folgende Jahr aufzustellen ist (BVerfGE 2, 307 >320<; 17, 294 >299<; 25, 336 >346<).
  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1987 - 2 BvR 410/87
    Die Vorschrift soll der Gefahr vorbeugen, daß die Justiz durch eine Manipulierung der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, insbesondere daß im Einzelfall durch die Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter ad hoc das Ergebnis der Entscheidung beeinflußt wird, gleichgültig, von welcher Seite die Manipulierung ausgeht (vgl. BVerfGE 4, 412 >416<; 48, 246 >254<).
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1987 - 2 BvR 410/87
    Die Vorschrift soll der Gefahr vorbeugen, daß die Justiz durch eine Manipulierung der rechtsprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, insbesondere daß im Einzelfall durch die Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter ad hoc das Ergebnis der Entscheidung beeinflußt wird, gleichgültig, von welcher Seite die Manipulierung ausgeht (vgl. BVerfGE 4, 412 >416<; 48, 246 >254<).
  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1987 - 2 BvR 410/87
    Die gesetzlichen Regelungen bedürfen deshalb der Ergänzung durch Organisationsakte, insbesondere die Regeln über die Geschäftsverteilung im Geschäftsverteilungsplan, der bei den Kollegialgerichten vor allem durch das Präsidium der Gerichte in richterlicher Unabhängigkeit jährlich für jedes folgende Jahr aufzustellen ist (BVerfGE 2, 307 >320<; 17, 294 >299<; 25, 336 >346<).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56

    Staat als Beschwerdeführer

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1987 - 2 BvR 410/87
    101 Abs. 1 Satz 2 GG verlangt, daß der gesetzliche Richter sich im Einzelfall möglichst eindeutig aus einer allgemeinen Norm ergibt (BVerfGE 6, 45 >51<).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1987 - 2 BvR 410/87
    Diesen Grundsätzen entspricht es, wenn das im Wiederaufnahmeverfahren örtlich zuständige Gericht gemäß § 140a Abs. 2 GVG durch ein in richterlicher Unabhängigkeit entscheidendes Organ der gerichtlichen Selbstverwaltung jährlich vor Beginn des Geschäftsjahres bestimmt wird (vgl. auch BVerfGE 20, 336 >344<; 25, 336 >346 f.<).
  • BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60

    Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1987 - 2 BvR 410/87
    Die Bestimmung, aus der sich der gesetzliche Richter ergibt, muß überdies so geartet sein, daß sachfremden Eingriffen vorgebeugt wird (BVerfGE 18, 423 >425<).
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